Anna-Mariia Kostiuk
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Eine kleine Schildkröte und eine große Verantwortung

6. Juni 2026 · Anna-Mariia Kostiuk

Kleine Landschildkröte im Gras in Leonberg gefunden

Manche Geschichten beginnen ganz leise – mit einem winzigen Panzer im Gras.

So haben wir sie gefunden: eine kleine Landschildkröte, ganz allein unterwegs in Leonberg. Viel zu klein und viel zu zerbrechlich für die große, weite Welt. Und wie sich später herausstellte, lag hinter ihr bereits ein gefährliches Abenteuer – sie war aus dem dritten Stock von einem Balkon gefallen. Für ein so kleines Tier ist ein solcher Sturz lebensbedrohlich. Dass sie ihn unverletzt überstanden hat, grenzt fast an ein kleines Wunder.

Ein sicherer Platz und frisches Grün

Wir haben sie sofort zu uns genommen. Ein ruhiger, geschützter Platz, ein bisschen Sonne und frisches Löwenzahngrün – mehr brauchte es nicht, damit sie sich entspannte und genüsslich zu fressen begann. Besonders meine Kinder waren verzaubert von dem kleinen Gast mit dem ernsten Gesicht und den langsamen, bedächtigen Schritten.

Gerettete Landschildkröte frisst frischen Löwenzahn

So sehr wir sie auch ins Herz geschlossen haben: Eine Schildkröte ist kein Spielzeug und kein Mitbringsel. Sie gehört zu jemandem – und wir wollten sie unbedingt wieder nach Hause bringen. Doch genau an dieser Stelle wird es in Deutschland kompliziert. Und das aus einem sehr guten Grund.

Warum man für eine Schildkröte Papiere braucht

Europäische Landschildkröten gehören zu den streng geschützten Tierarten. Wer eine solche Schildkröte hält, braucht dafür zwingend Papiere: eine sogenannte CITES-Bescheinigung, die belegt, dass das Tier aus legaler Nachzucht stammt. Außerdem muss jede Schildkröte bei der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet sein. Diese Regeln gibt es nicht, um Tierhalter zu schikanieren, sondern um eine bedrohte Art vor illegalem Handel und Wilderei zu schützen.

Wir haben die Menschen, bei denen das Tier zuvor gelebt hatte, freundlich um genau diese Dokumente gebeten. Vorgelegt werden konnten sie nicht.

Kleine gerettete Schildkröte wird vorsichtig in den Händen gehalten

Die richtige Entscheidung, auch wenn sie schwerfällt

Damit war die Sache für uns klar – auch wenn sie uns nicht leichtgefallen ist. Ohne einen Nachweis der Herkunft darf eine geschützte Schildkröte nicht einfach weitergegeben werden. Zum Schutz des Tieres haben wir die kleine Landschildkröte deshalb am 30. Mai 2026 beim Polizeirevier Leonberg abgegeben. Dort wurde sie offiziell „zum Schutz des Eigentums“ sichergestellt – sauber dokumentiert, mit Bescheinigung.

Sicherstellungsbescheinigung des Polizeireviers Leonberg für die kleine Landschildkröte

Jetzt kümmern sich die Behörden darum, dass die Kleine an einen sicheren Ort kommt – zu jemandem, der sie artgerecht und mit den richtigen Papieren halten darf.

War es schwer, sie wieder loszulassen? Ja. Aber manchmal bedeutet Verantwortung genau das: nicht das Bequeme zu tun, sondern das Richtige.

Falls du selbst einmal eine Schildkröte findest

Wenn dir ein Tier zuläuft, dessen Herkunft unklar ist, wende dich am besten an die Polizei oder das Tierheim. Und wer darüber nachdenkt, selbst eine Schildkröte aufzunehmen: Bitte informiere dich vorher über die nötigen Papiere und die Meldepflicht. Es ist der sicherste Weg, damit es dem Tier wirklich gut geht.

Unsere kleine Schildkröte hat es geschafft. Und wir sind dankbar, dass wir ein Stück ihres Weges begleiten durften.

Hinweis: In Deutschland sind europäische Landschildkröten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) streng geschützt. Halterinnen und Halter benötigen eine CITES-/EU-Bescheinigung und müssen die Tiere bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden.

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